Wir sind Service - Partner von
Carrier Transicold
Fahrzeugkälte Dortmund
Wir über uns   |   Unsere Produkte   |   Unser Service   |   gesetzliche Vorschriften   |   Kontakt   |   Ihr Weg zu uns

Gesetzliche Vorschriften:

Da es immer wieder gesetzliche Vorschriften für den Transport von Lebensmitteln gibt, haben wir uns entschlossen unsere Kunden stets über die aktuellen Verordnungen und Gesetze zu informieren.

Chemische Klimaschutzverordnung
Ab dem 1. 8. 2008 ist jeder Betreiber einer Transportkühlanlage mit einer Kältemittelfüllmenge ab 1KG  zu einer jährlichen Dichtheitsprüfung/Wartung und zur Führung eines Logbuches verpflichtet.

EU-Verordnung 852
Jeder Betreiber einer Transportkühlanlage ist auch zur Einhaltung der Hygienevorschriften (jährliche Verdampferreinigung) verpflichtet.

EU-Verordnung 852.f.
Jeder temperaturgeführte Transport muss in Bezug auf die Temperaturführung dokumentiert werden und muss jederzeit nachhaltig verfolgbar sein. Dieses verpflichtet den Betreiber zur Dokumentation und Aufbewahrung der Daten. Die dafür verwendeten Geräte (Datalogger) unterliegen einer jährlichen Prüfpflicht.

Bei Fragen zu stehen Ihnen Herr Aigner und Herr Schneider gerne jederzeit zur Verfügung.

Temperaturschreiberverordnung

89/108/EWG oder 92/1/EWG auch DIN EN 12830 und DIN EN 13486 sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für tief gefrorene Lebensmittel (TLMV), DIN 8959 und auch EG-VO 178/2002 sowie die neuen Verordnungen EG 852/2004 und EG 37/2005 müssen bei Lebensmitteltransporten beachtet werden.

Die 89/108/EWG (gültig seit 1988) gleicht die Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Mitgliedsstaaten über tief gefrorene Lebensmittel an.

Die TLMV (gültig seit November 1995) regelt u.a. die technischen Eigenschaften der Messgeräte, welche zur Lufttemperaturmessung in Beförderungsmitteln in Deutschland eingesetzt werden.

Die Norm DIN EN12830 regelt auf europäischer Ebene, was die TLMV in Deutschland festlegt

Die 92/1/ EWG (gültig seit 01.01.1998) regelt, dass Beförderungsmittel mit geeigneten Temperaturmessgeräten, welche während des Betriebes die Temperatur häufig und in regelmäßigen Abständen messen, auszustatten sind. Diese Daten müssen für mindestens 1 Jahr aufbewahrt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Messgerät von den zuständigen Behörden des Landes, in welchem das Beförderungsmittel registriert ist, zugelassen wurde. Ausgenommen von dieser Richtlinie sind Beförderungsmittel < 3m3 und der örtliche Vertrieb (Direktanlieferung beim Endverbraucher).

Die DIN 8959 regelt den Montageort des Temperaturfühlers für die Temperaturaufzeichnung.

Die EG-VO 178/2002 (gültig ab 01.01.2005) beschreibt im Kern die Notwendigkeit der Lebensmittelrückverfolgbarkeit, damit im Falle einer Gesundheitsschädigung des Verbrauchers durch die Lebensmittel, der Verursacher ermittelt werden kann.

Die EG Verordnung 852/2004 (gültig ab 01.01.2006) verpflichtet den Lebensmittelunternehmer zur Erstellung und Dokumentation eines Konzepts nach HACCP Grundlagen. Hierin muss der Unternehmer die kritischen Eckpunkte im Umgang mit Lebensmitteln ermitteln und die Funktionalität gewährleisten. Hierbei ist auch der Temperaturverlauf im 15-minütigem Intervall zu dokumentieren.

Die EG-VO 37/2005 (gültig 01.01.2006) ersetzt die 92/1/ EWG und bringt zusätzlich die Verpflichtung, dass bei Neufahrzeugen oder Nachrüstungen nur noch Schreiber nach der Norm DIN EN12830 eingesetzt werden dürfen. Für Deutschland gilt weiterhin, dass die Geräte zusätzlich gemäß der TLMV zugelassen sein müssen.

Was müssen Sie haben?
  • Der wärmegedämmte Aufbau und die Transportkältemaschine müssen so konstruiert sein, dass der Hygienestandard nach HACCP-Kriterien erfüllt wird. Die einfache Reinigung des Transportkühlfahrzeuges ist hier wichtig.
  • Sie müssen die Temperaturen in regelmäßigen Abständen,mindestens alle 15 Minuten, schriftlich von Hand dokumentieren oder einen Temperaturschreiber einsetzen, der nach der Norm DIN EN12830 und der TLMV zugelassen worden ist.
Was müssen Sie tun?
  • Sie müssen die Temperaturprotokolle in regelmäßigen Abständen überprüfen, abzeichnen und mindestens ein Jahr aufbewahren. Dies kann über einen Drucker am Temperaturschreiber oder über eine GPRS-Übertragung der Daten geschehen.
  • Sie müssen die Fühler des Temperaturschreibers jährlich nach der Norm DIN EN13486 überprüfen lassen. Das Prüfzertifikat ist im Fahrzeug mitzuführen.
  • Sie müssen die richtige Funktion der Transportkältemaschine sicherstellen und entsprechende Instandhaltungs- oder Wartungsmaßnahmen dokumentieren.
Was bieten wir an?
  • Wir liefern Aggregate, die nach HACCP-Grundsätzen zu reinigen und zu warten sind.
  • Wir montieren Temperaturschreiber, die die erforderlichen Abnahmen haben.

 

Dieses Informationsblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem TÜV Süddeutschland, ATP-Prüfstelle erstellt.